Nachdem ich in den letzten Wochen ziemlich ausgelastet war und nicht wirklich oft zum schreiben und auch nicht viel zum Lesen gekommen bin, sollte es jetzt erstmal besser werden damit und das heißt, dass ich meinen Blick auch wieder ein bisschen stärker auf die Koreanische Halbinsel richten kann. Damit habe ich heute gleich mal angefangen und habe festgestellt, dass ich garnicht so weit schauen muss, denn vor einigen Tagen/Wochen ist auch im näheren europäischen Ausland etwas passiert, das zumindest eine Erwähnung verdient.
Bericht zur Situation der Menschenrechte in Nordkorea
Wie jedes Jahr stellte am 11. März Marzuki Darusman, Sonderberichterstatter des UN Menschenrechtsrates zur Menschenrechtssituation in Nordkorea, auch in diesem Jahr seinen Bericht zur Lage in Nordkorea vor (der diesjährige Bericht ist hier zu finden). Nun findet natürlich nicht jeder Berichte besonders spannend und vor allem, wenn es um ein schwieriges Thema wie „Menschenrechte in Nordkorea“ geht, kommt mitunter schonmal die Frage auf, ob es denn was bringt, jedes Jahr einen tollen Bericht schreiben zu lassen, der Vorstellung des Schriftstücks betroffen zu lauschen, sich nachfolgend angemessen zu echauffieren um dann den Bericht wie die Empörung bis zum nächsten Jahr in der Ablage verschwinden zu lassen. Dem kann man natürlich einerseits allgemein entgegenhalten, dass es ein wichtiger erster Schritt ist, ein solches Problem wie die notorischen Menschenrechtsverletzungen Nordkoreas überhaupt zu dokumentieren und publik zu machen und dass dies als Vorbereitung für weitere Maßnahmen dienen kann. Dieses Mal ist ihm das aufgrund des Sonderziels der Aufbereitung der bisherigen UN-Aktivitäten besonders gut gelungen und der Bericht gibt im umfangreichen Anhang einen perfekten Überblick über das, was man über die Menschenrechtsverstöße in Nordkorea wirklich weiß und gibt ein gutes Gefühl dafür, wie die Verbrechen einzuschätzen sind.
Hier gibt es die komplette Sitzung zum Bericht des Sonderberichterstatters. Sehens-/Hörenswert sein Bericht (er liest den ab, ihr könnt euch also das Lesen sparen, wenn ihr mögt), wobei zu bemerken ist, dass viel Interessantes auch im Anhang steht und der wird nicht vorgelesen. Die Reaktion des nordkoreanischen Vertreters und natürlich der glorreiche deutsche Beitrag. Je nach politischer Einstellung kann man sich dann noch Äußerungen aus Südkorea, Großbritannien oder den USA, oder Myanmar, Weißrussland und Kuba anhören. Jeder wie er mag.
Papier ist geduldig
Allerdings ist dies allein wenig befriedigend, vor allem wenn es, wie im Fall Nordkorea, zwar nicht an Papier über die Verbrechen mangelt, aber an Maßnahmen dagegen. Andererseits kann man speziell in diesem Jahr aber auch die erfreuliche Nachricht vermelden, dass es tatsächlich einmal nicht bei nur einem weiteren Bericht geblieben ist, sondern dass darüber hinaus auch Maßnahmen ergriffen wurde.
Verantwortlichkeiten aufdecken
In der Folge des Berichtes, der sich in diesem Jahr das löbliche Ziel setzte, die bisherigen Aktivitäten (Resolutionen und Berichte) der Vereinten Nationen mit Blick auf die Menschenrechte in Nordkorea seit 2004 zusammenzutragen und zu systematisieren (und wie gesagt: An Aktivitäten hat es nicht gemangelt, weshalb sich Darusman auf nicht weniger als 60 Dokumente berufen konnte) und der darauf einige Handlungsempfehlungen aufbaute, wurde nämlich eine Resolution des Menschenrechtsrates erlassen, die nicht nur das Mandat des Sonderberichterstatters verlängerte, sondern darüber hinaus auch noch eine Untersuchungskommission einsetzte. Diese Kommission soll im kommenden Jahr eine detailliertere Untersuchung der Menschenrechtsverstöße in Nordkorea vornehmen und prüfen, inwiefern es in Nordkorea Vorgänge gibt, die als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gewertet werden können, um so Verantwortlichkeiten auszumachen. Mit diesen Informationen könnte beispielsweise das nicht unumstrittene, aber gerade für Fälle wie Nordkorea geschaffene Instrument der responsibility to protect (danach (Paragraphen 138f dieser Resolution) ist jeder Staat in der Verantwortung, seine Bevölkerung vor Genoziden, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und eben Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen. Wenn Staaten das nicht schaffen, soll die Völkergemeinschaft den Staaten dabei „assistieren“ (was man weiter und enger auslegen kann)) greifen und vielleicht auch Sachverhalte in Nordkorea der Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofes zufallen. Der genaue Text der Resolution bezüglich der Kommission lautet wie folgt:
4. Also decides to establish, for a period of one year, a commission of inquiry comprising three members, one of whom should be the Special Rapporteur, with the other two members appointed by the President of the Human Rights Council;
5. Further decides that the commission of inquiry will investigate the systematic, widespread and grave violations of human rights in the Democratic People’s Republic of Korea as outlined in paragraph 31 of the report of the Special Rapporteur, including the violation of the right to food, the violations associated with prison camps, torture and inhuman treatment, arbitrary detention, discrimination, violations of freedom of expression, violations of the right to life, violations of freedom of movement, and enforced disappearances, including in the form of abductions of nationals of other States, with a view to ensuring full accountability, in particular where these violations may amount to crimes against humanity;
Eine sinnvolle Maßnahme
Zwar ist auch diese Untersuchungskommission nicht mehr als eine vorbereitende Maßnahme, aber wenn die Kommission gute Arbeit leistet, dann könnte in der Folge eine konsistentere und wirksamere Herangehensweise an das Menschenrechtsthema erreicht werden. Ich bin jedenfalls hoch erfreut und sehr zufrieden, dass die Vereinten Nationen auf diesem so schwierigen Feld endlich versuchen, Verbesserungen herbeizuführen. (vielleicht hat ja auch Richard Herzinger von der WELT davon gehört, und kann seine gut gemeinte, aber insgesamt eben doch etwas dümmliche Aufregung über die mangelhafte Empörung gegenüber Nordkoreas Menschenrechtsverbrechern etwas abkühlen…). Eine recht kritische Meinung dazu findet sich beim ohnehin immer recht UN-kritischen One Free Korea. Diese Sicht mache ich mir zwar nicht zu Eigen, aber die wie immer scharfen und durchdachten Analysen sind trotzdem hier und in anderen Fällen einen Blick wert.
Hier gibt es das Webcast der Sitzung, auf der die Resolution erlassen wurde. Wie immer ist der Redebeitrag des nordkoreanischen Vertreters mit dem Prädikat „besonders wertvoll“ ausgezeichnet.
Sonst noch was?
Was war sonst noch? Achja, wie immer einige Zusatzinfos am Rande. Sicherlich muss ich euch nicht extra sagen, dass die nordkoreanischen Vertreter in Genf weder dem Bericht, noch der Resolution was Gutes abgewinnen konnten. Man hörte in ihren Wortäußerungen zu den Anlässen und liest in einem Brief, den man im Vorfeld an der Präsidenten des Menschenrechtsrates schickte (wie jedes Jahr) ziemlich viel von „hostile Forces“ und falschen, fabrizierten Informationen, die genutzt werden sollen, um eine Konfrontation mit Nordkorea zu erzeugen. Dabei wird wie immer auf die Doppelstandards und die Politisierung des Menschenrechtsrates hingewiesen. Erstaunlich fand ich, dass dieses Mal die EU recht eindeutig in die Gegner-Ecke gestellt wurde. Während man sonst öfter mal versucht hat, möglichst wenig über die EU zu sagen, wird sie hier öfter mal mit den USA und Japan in einem Atemzug genannt. Das mag auch daran liegen, dass die EU die Resolution gemeinsam mit Japan eingebracht hat, die zur Einsetzung der Untersuchungskommission geführt hat. Es mag aber auch an dem konsequenten Beharren der EU gegenüber Nordkorea liegen, im Menschenrechtsthema Fortschritte zu machen. Interessant fand ich auch die Wortäußerung des Deutschen Vertreters bei der Vorstellung des Berichts. Der laberte nämlich irgendwas von dem Film „Flucht aus Lager 14“ und dass der harte Indizien geliefert habe, dass es in Nordkorea umfassende Menschenrechtsverletzungen geben würde. Ganz ehrlich: Da hätte er sich auch was Besseres einfallen lassen können.
Die politischen Rahmenbedingungen: Gut für das Menschenrechtsthema
Sei’s drum. Immerhin gibt es auf diesem Feld Fortschritte, die man irgendwie als konstruktiv ansehen kann und die irgendwann auch mal zu Maßnahmen führen könnten. Das ist weit von perfekt, aber besser als das, was bisher lief. Ich hoffe nur, dass diese Fortschritte nicht von anderen politischen Entwicklungen wieder zunichte gemacht werden. Ich kann mir jedenfalls ziemlich gut vorstellen, dass der eiserne Wille zur Verbesserung der Menschenrechte in Nordkorea, wenn es irgendwann im nächsten Jahr nochmal zu einer Annäherung zwischen den USA und Nordkorea kommen sollte, ganzschnell wachsweich wird und die westlichen Menschenrechtsverfechter plötzlich wieder andere Themen viel wichtiger finden. Aber naja, momentan tut Pjöngjang ja ziemlich viel dafür, dass sich die Beziehungen mit den USA nicht so schnell bessern. Daher könnte man sagen: Die politischen Bedingungen für ernsthafte Bemühungen in der Menschenrechtsfrage sind so gut wie sehr lange nicht mehr. So kann man der anstrengenden aktuellen Lage wenigstens noch etwas Gutes abgewinnen…
Den Bericht und die Länderseite zu Nordkorea auf der Homepage des Menschenrechtsrates werde ich auf den entsprechenden Linkseiten meines Blogs „Die Vereinten Nationen“ und „Fundstellen zum Thema Menschenrechte“ verlinken.
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