Langsam plätschert die Amtszeit von Südkoreas Präsident Lee Myung-bak ihrem Ende entgegen und ich für meinen Teil kann und will meine Freude darüber nicht wirklich verbergen. Ich bin nach wie vor der Ansicht, dass Lees Politik gegenüber Nordkorea zwar möglicherweise geeignet ist und war, das Regime in Pjöngjang an sein Ende zu bringen, aber der Preis der dafür zu zahlen gewesen wäre, wäre in jedem Szenario das ich mir vorstellen kann, katastrophal gewesen. Aber nicht nur seine Nordkorea-Politik war bedenklich, sondern auch die Anwendung des Nationalen Sicherheitsgesetzes (NSG) unter ihm, tat seinem Land nicht gerade gut. Ähnliches dürften sich auch die Leute von Amnesty International gedacht haben, als sie vor ein paar Tagen ihren Bericht zur Anwendung des NSG in Südkorea vorlegten. Diesen Bericht kann man jedenfalls ohne besonders viel Kreativität als eine Bilanz der Amtszeit Lees mit Blick auf das NSG sehen und diese Bilanz fällt ernüchternd aus.
Das Nationale Sicherheitsgesetz: Hintergründe
Aber zuerst vielleicht ein paar Hintergründe zum Nationalen Sicherheitsgesetz. Dieses wurde bereits kurz nach der Teilung Koreas in Kraft gesetzt. Seit 1948 sollte es den südkoreanischen Staat und seine Bürger vor den Bedrohungen schützen, die von Nordkorea ausgingen. Für manche Bürger wurde das Gesetz selbst jedoch zur Bedrohung, vor allem in der autoritären Periode Südkoreas bis etwa 1990. Das Gesetz wurde nicht nur gegen pro-Nordkoreanische Personen angewendet sondern gegen Oppositionelle aller Art. In dieser Zeit wurden unter dem Gesetz 230 Menschen hingerichtet und tausende gefoltert. Unter den Opfern des NSG war auch Südkoreas ehemaliger Präsident Kim Dae-jung, der ursprünglich zum Tode verurteilt worden war. Mehrere Versuche das Gesetz abzuschaffen oder wenigstens nachhaltig zu entschärfen scheiterten am Widerstand einiger Teile des politischen Establishments und an der Justiz. Das Gesetz an sich zeichnet sich durch seine „Flexibilität“ aus, die vor allem in schwammigen Formulierungen begründet ist. Besonders schlagend und am häufigsten angewandt ist dabei Artikel 7:
Article 7 of the NSL
(1) Any person who praises, incites or propagates the activities of an antigovernment organization, a member
thereof or of the person who has received an order from it, or who acts in concert with it, or propagates or
instigates a rebellion against the State, with the knowledge of the fact that it may endanger the existence and
security of the State or democratic fundamental order, shall be punished by imprisonment for not more than
seven years:(2) Deleted. <by Act No. 4373, May 31, 1991>;
(3) Any person who constitutes or joins an organization aiming at the act as referred to in paragraph (1) shall
be punished by imprisonment for a definite term of one or more years;(4) Any person who is a member of the organization as referred to in paragraph (3), and fabricates or
circulates any falsies (sic) fact as to the matters which threaten to provoke any confusion of social order, shall
be punished by imprisonment for a definite term of two or more years;(5) Any person who manufactures, imports, reproduces, holds, carries, distributes, sells or acquires any
documents, drawings or other expression materials, with the intention of committing the act as referred to in
paragraph (1), (3) or (4), shall be punished by the penalty as referred to in the respective paragraph;(6) Any person who has attempted the crime as referred to in paragraph (1) or (3) through (5), shall be
punished;(7) Any person who prepares for or plots the crime as referred to in paragraph (3) with the intention of
committing it shall be punished by imprisonment for not more than five years.[Ich hab mal versucht das zu übersetzen, aber ich bin kein Jurist, könnte deshalb komisch klingen. Könnte aber auch wegen des Inhalts seltsam erscheinen.]
(1) Jede Person, die die Aktivitäten einer antiregierungorganisation lobpreist, fördert oder propagiert, Mitglieder einer solchen Organisationen, Personen die Anweisungen von den Organisationen erhalten oder in Abstimmung mit ihr handeln oder Rebellion gegen den Staat propagieren oder fördern, im Bewusstsein der Tatsache, dass sie die Existenz und die Sicherheit des Staates oder die fundamentale demokratische Ordnung gefährden könnten, sollen mit einer Haftstrafe von höchstens sieben Jahren bestraft werden.
(2) Gelöscht. <durch Gesetz No. 4373, 31. Mai 1991>
(3) Jede Person die eine Organisation gründet oder ihr beitritt, die unter Paragraph (1) fällt, soll mit einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr bestraft werden;
(4) Jede Person die Mitglied einer Organisation wie in Paragraph (3) beschrieben ist und Gerüchte/Unwahrheiten erfindet oder verbreitet, die den sozialen Frieden gefährden könnten, soll mit einer Haftstrafe von mindestens zwei Jahren bestraft werden;
(5) Jede Person, die Dokumente, Zeichnungen oder anderes expressives Material herstellt, vervielfältigt, besitzt, mit sich führt, verteilt oder erwirbt und damit die Absicht verfolgt ein Verbrechen wie in den Paragraphen (1), (3) oder (4) beschrieben zu begehen, soll mit der Strafe, die in dem jeweiligen Paragraph festgelegt ist, belegt werden;
(6) Jede Person die die Absicht hatte ein Verbrechen wie in den Paragraphen (1), (3) bis (5) zu begehen soll bestraft werden;
(7) Jede Person die Verbrechen wie in Paragraph (3) beschrieben mit der Absicht sie zu begehen vorbereitet oder plant soll mit einer Haftstrafe von höchstens fünf Jahren bestaft werden.
Risiken und Nebenwirkungen
Das Problem mit dem NSG ist relativ schnell umrissen. „Antiregierungsorganisation“ bezieht sich natürlich auf Nordkorea, muss aber nicht zwangsweise exklusiv dem vorbehalten sein. Naja und „lobpreisen“, „fördern“ oder „propagieren“ kann natürlich auch vieles bedeuten, da es nicht näher definiert ist. Da sich eigentlich alle Paragraphen in diesem Fall auf das lobpreisen etc. von Antiregierungsorganisationen bezieht, kann man mit diesen schwammigen Begriffen ordentlich Schaden anrichten wenn man es drauf anlegt. Ein bisschen theoretischer Gedacht finde ich auch die Formulierung „Antiregierungsorganisation“ sehr bedenklich. Denn wenn man da ein bisschen weiter denkt, bestehen Regierungen ja meist aus Parteien und manchmal sind andere Parteien gegen diese Regierungsparteien. Sind sie dadurch schon Antiregierungsorganisationen? In der jetzigen Sicht nicht, aber bei dieser Formulierung müsste man wohl drüber diskutieren, wenn es hart auf hart käme (eine andere Wendung wäre sowas wie in Deutschland: „Verfassungsfeindlich“. Da ist egal, wer die Regierung ist, die Verfassung ist der Maßstab). Aber das nur am Rande, gegenwärtig sind die Probleme ein Stück praktischer.
Die Anwendung in der Praxis: Deutlicher Anstieg unter Lee Myung-bak
Zwar verharren die Zahlen der Gerichtsverfahren, Urteile und anderer Arten der Verfolgung von Vergehen unter dem NSG weiterhin auf relativ niedrigem Niveau (aber ansonsten müsste man sich um die Demokratie in Südkorea ja auch richtig ernsthafte Sorgen machen), allerdings waren in den letzten vier bis fünf Jahren in allen Bereichen deutliche Steigerungen zu vermerken. Die Zahl neuer NSG-Fälle hat sich von 2008 bis 2011 fast verdoppelt (von 46 auf 90). Auch die Anzahl derer, die unter dem Gesetz verurteilt wurden, hat sich in dieser Zeit nahezu verdoppelt (von 32 auf 63). Vor allem die Überwachung des Internets hat bedenklich zugenommen. Die Zahl der Personen, die aufgrund von Aktivitäten im Netz Strafverfolgung unterlagen wuchs im beschriebenen Zeitraum von 5 in 2008 auf 51 in 2010. Auch die Zahl der gesperrten Websites wuchs deutlich. 18 waren es 2009 und 178 2011. Gleichzeitig forderte der Geheimdienst die Löschung der Rekordzahl von etwa 67.300 Posts aus dem Internet, die als Bedrohung für die nationale Sicherheit gesehen wurden. Ich habe mich ja selbst schon öfter mal mit der Zunahme der Nutzung des NSG befasst und einiges dazu geschrieben, wenn ihr euch dafür interessiert (sowohl konkrete Fälle als auch eher theoretische Überlegungen, dann schaut mal hier, hier, hier, hier und hier.
Wer wird verfolgt
Die Stärke des Amnesty Berichts ist es jedoch, dass er die individuellen Schicksale hinter diesen Zahlen ein bisschen näher bringt und anhand einiger Beispiele erklärt, dass die Strafverfolgung im Zusammenhang mit dem NSG willkürlich erfolgt und oft nicht nur pro-nordkoreanische Aktivitäten betrifft, sondern schlicht politische Opposition bekämpfen oder einschüchtern soll. Dabei ging es zum Teil auch darum, die kritischen Stimmen hinsichtlich der zurecht umstrittenen Untersuchung des Untergangs der Cheonan ruhigzustellen. Dementsprechend fordert Amnesty in dem Bericht auch die Abschaffung oder die substantielle Entschärfung dieses Berichts. Dem brauch ich eigentlich nicht wirklich viel hinzuzufügen.
Warum man mit Südkorea „streng“ sein muss
Eine Anmerkung habe ich trotzdem noch zu machen. Vielleicht wundert ihr euch hin und wieder, dass ich mit zweierlei Maß zu messen scheine. Ich meine objektiv betrachtet, ist ja alles was die südkoreanische Regierung mit ihrer Bevölkerung anstellt absolut vernachlässigenswert, wenn man als Vergleichsmaßstab Nordkorea hinzuzieht. Und natürlich ist auch nicht zu leugnen, dass Pjöngjang die südkoreanische Bevölkerung propagandistisch ins Visier nimmt, dass versucht wird, zivilgesellschaftliche Gruppen vor den eigenen Karren zu spannen und dass Pjöngjang tatsächlich ein gewisses Risiko für die nationale Sicherheit Südkoreas darstellt. Das alles will ich nicht bestreiten! Aber — und damit bin ich beim Grund für meine Kritik — Südkorea ist eine Demokratie. Das ist ein hoher Wert an sich und der muss geschützt und bewahrt werden. Demokratien lassen sich nur schwer von außen Schaffen und ebenso schwer von außen abschaffen. Meist liegt die größte Gefahr für sie im Inneren. Politiker die schlichten Machtimpulsen nachgeben oder einfache Lösungen für komplexe Probleme suchen, haben vielleicht nicht einmal wirklich schlechtes im Sinn, sondern glauben ihrem Land etwas Gutes zu tun. Aber solche Leute haben oft genug das Loch zu graben begonnen, in dem später die Demokratie beerdigt wurde. Daher muss immer wieder hinterfragt werden, wie der Staat mit den Rechten seiner Bevölkerung und den selbst gesteckten Grenzen umgeht. Und wenn die selbst gesteckten Grenzen nicht eng genug sind, um den Staat davon abzuhalten die Rechte der Menschen unnötig zu beschneiden, dann müssen diese Grenzen eben enger gesteckt werden.
Ich hoffe, dass der Amnesty Bericht kurz vor den Präsidentschaftswahlen dieses so wichtige Thema etwas höher auf der politischen Agenda platziert hat. Wir werden sehen wer die Wahl gewinnt und wie er sich dann positioniert, gut jedenfalls, dass Amnesty diesen Denkanstoß geliefert hat.
Den Bericht werde ich natürlich in kürze meiner Linkkategorie Fundstellen zum Thema Menschenrechte hinzufügen.
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